Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beratungsleistungen der SIGNO GmbH gegenüber Unternehmern.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der SIGNO GmbH, Heideweg 11, 32584 Löhne (nachfolgend „Berater“) gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Berater ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Der Berater erbringt betriebswirtschaftliche Beratungs- und Begleitungsleistungen, insbesondere Zwischenbilanz, IST-Analyse, Erarbeitung von Zielbildern und Prioritäten sowie begleitendes Sparring für Unternehmerinnen und Unternehmer.
(2) Der Berater erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Wirtschaftsprüfung und keine erlaubnispflichtige Finanzanlageberatung. Er erbringt ausdrücklich keine Heilbehandlung, keine Psychotherapie und keine medizinische oder psychologische Beratung. Er stellt keine Diagnosen und gibt keine Heilversprechen. Soweit im Rahmen der Beratung gesundheitliche Themen zur Sprache kommen, weist der Berater auf die Zuständigkeit entsprechender Fachpersonen hin.
(3) Der Berater schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist.
(4) Der Berater ist in der Wahl der Methoden frei. Er kann Leistungen durch fachlich qualifizierte Dritte erbringen lassen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch verantwortlich.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angaben auf der Website und in Übersichten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches oder in Textform übermitteltes Angebot des Beraters und die Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Textform per E-Mail genügt.
(3) Das Erstgespräch ist unentgeltlich und begründet keinen Beratungsvertrag.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Eine sinnvolle Beratung setzt vollständige und zutreffende Informationen voraus. Der Auftraggeber stellt die dafür erforderlichen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung, insbesondere Zahlen zur wirtschaftlichen Lage, Angaben zur Organisationsstruktur und zu bestehenden Prozessen.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder unrichtige Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten des Beraters. Der Berater haftet nicht für Empfehlungen, die auf unzutreffenden Angaben des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Termine, Absage und Verschiebung
(1) Termine werden einvernehmlich festgelegt.
(2) Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar für den Termin fällig, es sei denn, die Absage beruht auf einem Umstand, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat und den er unverzüglich mitteilt.
(3) Muss der Berater einen Termin absagen, bietet er unverzüglich einen Ersatztermin an. Ein Honoraranspruch entsteht dafür nicht.
§ 6 Honorar, Auslagen und Zahlung
(1) Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten und Auslagen für Termine vor Ort werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Einmalige Leistungen werden nach Abschluss in Rechnung gestellt. Laufende Begleitungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückzustellen. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen enden mit ihrer vollständigen Erbringung.
(2) Laufende Begleitungen werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Sie verlängern sich nicht automatisch, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Berater insbesondere vor, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist oder wenn erkennbar wird, dass die Anliegen des Auftraggebers außerhalb des Leistungsgegenstands nach § 2 liegen.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Zahlen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrages. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(2) Der Berater weist darauf hin, dass er kein Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 StGB ist und ihm kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
(3) Der Berater darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen.
§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An Berichten, Konzepten, Auswertungen und Präsentationen erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung des Beraters.
(3) Methoden, Vorlagen, Fragebögen und Modelle des Beraters bleiben sein geistiges Eigentum.
§ 10 Haftung
(1) Der Berater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Unternehmerische Entscheidungen trifft der Auftraggeber. Der Berater haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Maßnahmen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung umsetzt oder unterlässt.
(4) Der Berater übernimmt keine Haftung für die Bewilligung öffentlicher Fördermittel. Hinweise auf Förderprogramme sind unverbindliche Informationen. Über Bewilligung und Höhe entscheidet ausschließlich die jeweilige Förderstelle.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab Kenntnis, spätestens zwei Jahre ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Werden im Rahmen der Beratung personenbezogene Daten von Beschäftigten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Beraters, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026